Nach erfolglosem vorrechtlichen Inkasso leiten wir, ohne anders lautende Weisung Ihrerseits, die Betreibung ein. Wir ergreifen jene rechtlichen Möglichkeiten, die am wirkungsvollsten erscheinen. Ist ein schriftliches Verfahren vor Gericht nötig, erstellen wir für Sie die Rechtsschriften, sofern die dazu nötigen Urkunden vorliegen. Ist ein mündliches Verfahren vor Gericht unumgänglich, übergeben wir mit Ihrem Einverständnis das Mandat an Korrespondenzanwälte, welche die Forderung vor Gericht geltend machen.